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Erbschaftsmediation Mag. Ulrich Wanderer

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Willkommen

Erbschaftsmediation

Die Weitergabe des persönlichen Lebenswerkes ist eine höchstsensible Materie.
Das persönliche Lebenswerk soll bewahrt werden, gleichzeitig möchte man auch die Familie versorgen. Regelungen sollten hier wohl überlegt und auf gutem Fundament getroffen werden. Mediation hilft, die relevanten Informationen einzuholen und die Bedürfnisse aller Beteiligten bestmöglich einfließen zu lassen.
Als Jurist und Mediator helfe ich Ihnen bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen aller Beteiligten. Sollte es bereits zum Erbfall gekommen sein, so unterstütze ich Sie gegebenenfalls dabei, einen Konsens zu finden, um den Familienfrieden zu wahren.

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der höfliche erbkonflikt

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Mag. Ulrich Wanderer

https://youtu.be/J2ZBTLQ3E3c

Regelung der persönlichen Angelegenheiten

Sie überlegen, Ihre Angelegenheiten zu regeln und möchten dabei Ihre Erwartungen mit den Bedürfnissen der Kinder und sonstigen Erben bzw. Vermächtnisnehmer in Einklang bringen?

Wie sollen die Pflichtteile geregelt werden?

Mediation unterstützt in der Konsensfindung und ermöglicht eine gute Vereinbarung.

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Mehr zum Thema

Mediation im Rahmen des Verlassenschafts- verfahrens

Ist der Erbfall eingetreten und sollen nun (Pflege-)Vermächtnisse erfüllt, bzw. Pflichtteilsansprüche  ausgezahlt werden, so erspart Mediation viele Konflikte.

Finden wir gemeinsam jenen Weg, der für alle Beteiligten positiv ist und auch die Wünsche des Verstorbenen angemessen berücksichtigt.

Sicherung des Familienfriedens steht an erster Stelle.

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Mehr zum Thema

Miteigentum bedeutet gemeinsame Verantwortung

Wurden nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens mehrere Personen zu Eigentümer einer Liegenschaft,  so sichern klare Nutzungsregelungen den nachhaltigen Frieden.

Auch bei einem „Vorausvermächtnis“ist eine Aussprache zwischen den Eigentümern und den fortan Nutzungsberechtigten von großer Bedeutung.

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