ich freue mich schon sehr auf meinen Workshop im Rahmen der „FOMENTO Conference on Mediation in Cross-Border Succession Conflicts“ am 26.06.2019 zum Thema „Prätestamentarische Mediation“
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ich freue mich schon sehr auf meinen Workshop im Rahmen der „FOMENTO Conference on Mediation in Cross-Border Succession Conflicts“ am 26.06.2019 zum Thema „Prätestamentarische Mediation“
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Man kann nicht behaupten, dass ein Testament immer wichtig ist, nein. Gibt es nur einen gesetzlichen Erben und soll diese Person auch alles erhalten, dann ist das ausdrückliche Niederlegen eines letzten persönlichen Willens zumindest hinsichtlich der Vermögensregelung nicht zwingend nötig. Als letztes Statement schon, aber… das ist Geschmacksache. Manche Leute wollen auch nicht immer noch das letzte Wort haben müssen,
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Im Rahmen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurde unter anderem auch das Vorausvermächtnis für Lebensgefährten eingeführt.
(§ 745 (2) ABGB Dem Lebensgefährten des Verstorbenen steht ein solches gesetzliches Vermächtnis zu, sofern er mit dem Verstorbenen als dessen Lebensgefährte zumindest in den letzten drei Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes weder verheiratet war noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
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